Die Resultate ernsthafter Suchbemühungen sind ein Indiz für die Verhältnisse auf dem örtlichen Markt für Wohn- und Geschäftsräume. Vorliegend können die Verhältnisse auf dem Markt für Geschäftsräume bereits mangels Suchbemühungen keine Härte für die Beklagte bewirken. Sie machte nicht geltend, dass sie ein Ersatzobjekt gesucht habe, aber kein adäquates auf dem Markt habe finden können. Wenn schon, dann erzeugten ihre Ausführungen eher den Eindruck, als ob sie es ins Auge fasse, kein neues Ladenlokal zu suchen, sondern den Geschäftsbetrieb einzustellen.