Die von der Beklagten geltend gemachten, von der Klägerin allerdings bestrittenen Investitionen in das Mietobjekt, namentlich die Anschaffung von sieben Kühlschränken sowie einer Bar, einem Tisch und übrigen Materialien, begründen keine Härte, tätigte die Beklagte diese doch auf eigenes Risiko. Nach mehr als zwölf Jahren gelten diese Investitionen überdies bereits als amortisiert und spräche auch nichts dagegen, dieses Inventar in ein neues Ladenlokal mitzunehmen. (…) - 13 -