Weiter machte die Beklagte sinngemäss geltend, die Dauer des Mietverhältnisses würde eine Härte im Sinne von Art. 272 Abs. 2 lit. b OR darstellen, indem sie ausführte, sie sei schon sehr lange im Ladenlokal, wohne schon seit 30 Jahren ganz in dessen Nähe und mit diesem seien Erinnerungen verbunden. Die Beklagte ist seit Oktober 2004 Mieterin des Ladenlokals. Nach über zwölf Jahren Mietdauer benötigt die Beklagte deshalb sicherlich eine gewisse Zeit für die Neuorientierung.