Dies lässt sich auch dem Schreiben von R. entnehmen. Am Interesse von R. scheinen keine ernsthaften Zweifel zu bestehen und es ist zudem legitim, ein Mietverhältnis aufzulösen, um einem anderen Mieter die Vergrösserung seiner Geschäftsfläche zu ermöglichen. Folglich scheint auch dieser Kündigungsgrund nicht missbräuchlich. (…) 2. Erstreckung [2.1-2 Parteistandpunkte] 2.3 Theorie - 10 -