Auch die Beklagte hat nicht bestritten, dass es zu Unstimmigkeiten zwischen ihr und den Mietern der benachbarten Mietobjekte kam. Namentlich fühlten sich der Restaurantbetrieb sowie Q., der Inhaber des Whiskeyladens, durch die Beklagte konkurrenziert, da sie in ihrem Geschäft Speisen verkaufte, während der Street Parade ein Barbecue veranstaltete und Single Malt Whiskey im Schaufenster ausstellte und verkaufte. Mit der Änderung des Verwendungszwecks kann die Klägerin solchen Problemen entgegenwirken.