dens bzw. Take-away hatte. Dennoch wäre die Klägerin berechtigt, diese damalige Bewilligung mit der Kündigung zu widerrufen bzw. mittels Kündigung den Verwendungszweck erneut zu ändern, sofern sich die Umstände verändert haben und eine Neubeurteilung sowie ein allfälliger Widerruf der erteilten Zustimmung als legitim erscheinen. -7-