mehrere Jahre, sodass anzunehmen ist, dass die Klägerin die Nutzungsänderung wohl zeitweise auf Zusehen hin tolerierte. Die Beklagte konnte jedoch nicht darauf vertrauen, dass die Klägerin ihr nicht doch einmal aufgrund dieser Nutzungsänderung kündigen werde, insbesondere wenn sich die bisherigen Umstände verändert haben und nachdem der Versuch einer Kompromisslösung in Form eines neuen Vertrags gescheitert war.