Am 9. Juni 2016 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis mit amtlichem Formular per 31. März 2017. Als Begründung führte die Klägerin auf Verlangen der Beklagten mit Schreiben vom 29. Juni 2016 vier Kündigungsgründe an: 1. "Änderung des Verwendungszweckes", 2. "Mietobjekt wird an einen Mitmieter vermietet zwecks Vergrösserung dessen Verkaufsfläche", 3. "Nichteinhaltung des vertraglich vereinbarten Verwendungszweckes", 4. "Nichteinhaltung der orts- und branchenüblichen Öffnungszeiten". (…) III. Materielles 1. Missbräuchlichkeit der Kündigung [1.1-2 Parteistandpunkte] 1.3 Theorie