Befristung des Vertrags bis 30.11.2020 mit Verlängerungsoption]. Die Klägerin teilte der Beklagten daraufhin mit Schreiben vom 11. März 2016 unter anderem mit, [… t]rotz der Absage sei die Klägerin weiterhin bereit, die Verhandlungen mit der Beklagten aufzunehmen und die Vertragssituation zu bereinigen. Für eine diesbezügliche Besprechung werde -3- um Terminvorschläge gebeten. Zu einem entsprechenden Treffen zwischen den Parteien kam es in der Folge nicht.