Seit Oktober 2004 betreibt die Beklagte im Mietobjekt einen Take-away und Getränkeladen. Die Klägerin wies mit den Schreiben vom 8. September 2005, 14. Juni 2010, 15. August 2012, 10. September 2012, 18. September 2012 und 26. Oktober 2012 darauf hin, dass sie mit der Nutzung des Lokals als Take-away-Betrieb nicht einverstanden sei. Mit Schreiben vom 15. Januar 2016 teilte die Klägerin der Beklagten erneut mit, dass keine mündliche Zusage für den Take-away-Betrieb erteilt worden sei. Sie hätten der Beklagten nun einen neuen Mietvertrag für das Ladenlokal ausgestellt, welcher alle offenen Punkte regle, die in den letzten Jahren zu Missverständnissen und Unstimmigkeiten geführt hätten.