273 OR sämtliche Erben für eine Klage auf Kündigungsschutz zu kontaktieren. Geltungszeitlich betrachtet ist dies umso weniger anzunehmen, als per 1. Januar 2000 selbst im Falle der Scheidung der Schutz des an der Wohnung interessierten Ehegatten stark verbessert wurde (Art. 121 ZGB).