Am 31. August 2015 verkaufte B. die Liegenschaft N.-strasse an die Beklagten 1 und 2. Am 16. April 2016 erweiterte sich die bislang nur aus den Beklagten 1 und 2 bestehende einfache Gesellschaft auf die Beklagte 3. Gemäss Eigentümerauskunft des Grundbuchamts Y-Zürich vom 26. Januar 2017 sind heute alle drei Beklagten als einfache Gesellschafterinnen Gesamteigentümerinnen der Mietliegenschaft. Mit amtlichen Formular vom 27. Januar 2016 kündigte die Z AG (Verwaltung) den Mietvertag auf den 31. März 2017 mit der Begründung "Abbruch der Liegenschaft". (…) 3.2 Legitimation der Klägerin