1.2. Schon vor dieser Massnahme schlossen die Beteiligten Sicherungsgeschäfte in Zusammenhang mit dem Betrieb der Klägerin ab, in welche auch das Mietobjekt einbezogen wurde. So verpfändeten die Vermieter mit öffentlich beurkundetem Vertrag vom 20. Februar 2009 der Personalvorsorgestiftung der Klägerin (nachfolgend auch "Pensionskasse") die Liegenschaft Binzstrasse 35 durch Errichtung eines Inhaberschuldbriefes über Fr. 7.5 Mio. zur Sicherstellung einer Forderung der Pensionskasse gegenüber der Klägerin, nachdem das Amt des Kantons Zürich für berufliche Vorsorge und Stiftungen den interimistisch eingesetzten Stiftungsrat der Pensionskasse mit Verfügung vom 13. November 2008