1.1. Mit Vertrag vom 30. Juni 2012 mietete die Klägerin von A. und B. V. die Liegenschaft an der N-strasse in Zürich zur Verwendung als Büro- und Geschäftshaus für einen monatlichen Mietzins von Fr. 60'322.50. Auf Seiten der Klägerin wurde der Vertrag vom Präsidenten C. V. und der Finanzchefin und Prokuristin X. unterzeichnet, welche die Klägerin auch im vorliegenden Verfahren repräsentieren. Die ursprünglich als Beklagte geführten A. und B. V. (nachfolgend: Vermieter) sind nicht nur Miteigentümer der Mietliegenschaft sondern auch die Eltern von C. -2-