Aus dem Urteil des Obergerichts NG170019-O vom 9. März 2018 (rechtskräftig; Gerichtsbesetzung: Diggelmann, Glur, Higi; Gerichtsschreiberin Menghini- Griessen): "(…) Erwägungen: (…) 4. Die Voraussetzungen einer gültigen Umbau- resp. Sanierungskündigung 4.1 Umstritten ist vorliegend die Gültigkeit einer sogenannten Umbau resp. Sanierungskündigung. - 19 - 4.2 Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen für die Kündigung im konkreten Fall zutreffend wiedergegeben (vgl. act. 131 E. II. 3.3 S. 11 ff.). Zusammengefasst sei auf folgende Grundsätze verwiesen: