Seither hat sie das Projekt auch vorangetrieben und am 6. Januar 2016 die Baubewilligung erhalten. Kein vernünftiger Eigentümer investiert Geld in die so weit fortgeschrittene Planung eines Neubauprojekts, allein um diese besonderen Vereinbarungen und ak- - 18 - tuelle Berechnungsgrundlagen einzuführen resp. eine Mietzinserhöhung durchzusetzen. Ein Kausalzusammenhang zwischen der Kündigung und der einseitigen Vertragsänderung ist damit zu verneinen.