Zwar nicht nachvollziehbar aber letztlich für den vorliegenden Fall irrelevant ist, weshalb die Verwaltung nicht umgehend, sondern erst zwei Wochen später reagierte, als der Kläger sie am 15. Januar 2015 auf den höheren Mietzins und "weitere Bestimmungen, die mit dem alten Vertrag nicht übereinstimmen" aufmerksam machte. Immerhin entschuldigte sich Y. von der Verwaltung mit E-Mail vom 29. Januar 2015, sprach selber von einem falschen Bruttomietzins und stellte dem Kläger den Vertrag mit den korrekten Zahlen zu, war somit sofort und ohne Weiteres bereit, den Mietzins zu berichtigen. Auf die weiteren neuen Bestimmungen ging sie jedoch nicht ein.