Dennoch wurde dann ein Bruttomietzins von Fr. 1'353.– aufgeführt, was nicht nachvollziehbar ist, sondern klarerweise darauf hindeutet, dass der Vertrag nicht sorgfältig ausgefüllt wurde. Ebenfalls für das unsorgfältige Ausfüllen des Mietvertrages und der dazugehörenden Vereinbarung spricht, dass gemäss Mietvertrag das Mietverhältnis am 1. Juli 2015 beginnen sollte, gemäss Ziffer 2 der Zusatzvereinbarung hingegen bereits am 1. Juni 2015, obwohl die Mietverträge erst per 30. Juni 2015 gekündigt wurden. Neu wurde auch ein Trockenraum zur Mitbenutzung vorgesehen und die Personenzahl auf "1 - 2", statt "1" erhöht.