en, überzeugt nicht. Gemäss Terminübersicht des Architekturbüros waren für Oktober und November 2014 "analytische Studien (Alt/Neu)" geplant. Sodann sollten diese Studien im Dezember 2014 und Januar 2015 überarbeitet werden, so dass Ende Januar 2015 der Variantenentscheid gefällt werden kann. Auf diese Terminübersicht beruft sich nicht nur der Kläger selber, auch wird deren Verbindlichkeit von P. nach Rücksprache mit dem Architekten bestätigt. Deshalb ist es nachvollziehbar und naheliegend, dass die Projektstudien – entsprechend dem Terminplan – im November 2014 erstellt wurden.