Wie der Kläger korrekt ausführt, könnte der Vermieter dann darlegen, dass er sich zwar noch nicht für ein Projekt entschieden hat, aber in beiden Fällen ein Auszug des Mieters zwingend erforderlich sein würde. An dieser Stelle ist überdies festzuhalten, dass eine Präzisierung des Kündigungsgrundes zu einem späteren Zeitpunkt bzw. im gerichtlichen Verfahren zulässig ist. 3.4.2 Als Beweisstücke für die Prüfung des Kündigungsgrundes – dem Bauprojekt – reichte die Beklagte zwei "Projektstudien" vom 6. November 2014 ins Recht. Der Kläger machte geltend, es handle sich dabei um vordatierte bzw. gefälschte Dokumente.