Im Schreiben vom 29. November 2014 wird zudem einleitend auf die Mieterinformation, welche gleichentags im Restaurant O. in Zürich stattgefunden hat, Bezug genommen. Der Kläger hat an dieser Veranstaltung, an welcher die Eigentümerschaft gemäss Schreiben vom 30. Oktober 2014 "betreffend weiterem Vorgehen" informierte, nicht teilgenommen, da er seine Partnerin, welche für zwei Wochen in die USA reiste, zum Flughafen fuhr und sich dort von ihr verabschiedete. Damit versäumte er jedoch eine von der Beklagten angebotene Möglichkeit, sich eingehend über die Absichten der Beklagten zu informieren und Antworten auf offene Fragen zu erhalten.