Weiter entschuldigte er sich für die verspätete Zustellung der Unterlagen. Es sei ihm wichtig gewesen, beim Architekten nochmals abzuklären, ob der am 27. Januar 2015 überarbeitete Zeitplan auch aktuell noch verbindlich sei. Dem sei so. (…) -4- III. Erwägungen 1. Zuständigkeit und Verfahren (…) 2. Novenschranke