1.8 Mit E-Mail vom 31. März 2015 stellte P. dem Kläger den Plansatz der Projektstudie vom 6. November 2014 sowie den Zeitplan/Übersicht vom 27. Januar 2015 zu. Gleichzeitig erwähnte er nochmals, dass am 29. April 2015 das Vorprojekt präsentiert und verabschiedet werde. Zudem führte er aus, es solle sichergestellt werden, dass die Baueingabe vor den Sommerferien erfolgen könne. Bei Bedarf werde er dem Kläger die Erkenntnisse nach der erfolgten Besprechung Ende April mitteilen. Weiter entschuldigte er sich für die verspätete Zustellung der Unterlagen.