1.6 Mit E-Mail vom 8. Januar 2015 teilte die Verwaltung dem Kläger mit, anlässlich der Mieterversammlung seien sämtliche Mieter über das Bauvorhaben orientiert und alle Unklarheiten sowie Fragen beantwortet worden. Zudem sei dem Kläger auch eine Mieterinformation in den Briefkasten geworfen worden. Dieses Schreiben werde ihm nochmals zugesandt. Weiter offerierte die Verwaltung dem Kläger ein persönliches Gespräch mit der Eigentümerschaft und liess ihm einen "Abbruchvertrag" zukommen.