1.4 Mit E-Mail vom 31. Dezember 2014 teilte der Kläger, welcher an der Mieterversammlung nicht teilgenommen hatte, der Verwaltung der Beklagten mit, ihn irritiere ihr Vorgehen betreffend Mieterinformation und anschliessender Kündigung. Er bat sie um eine Zusammenfassung dessen, was an der Mietversammlung bekanntgegeben worden war. Zugleich erkundigte er sich über das Bauvorhaben der Beklagten und nach einem Vertragsentwurf für einen längeren Verbleib in der Wohnung. Weiter erklärte er, er habe die Kündigung vorsorglich angefochten, und bat um die Zusendung weiterer Unterlagen.