1.2 Nachdem am 29. November 2014 eine Mieterinformation stattgefunden hatte, orientierte die Verwaltung den Kläger sowie die übrigen Mieter gleichentags schriftlich über die wichtigsten Punkte der Mieterinformation. Nämlich bestehe erheblicher Handlungsbedarf aufgrund der schlechten Bausubstanz der Liegenschaften, die teilweise über 100 Jahre alt und in den letzten 40 Jahren nie umfassend saniert worden seien. Die Beklagte sehe deshalb von einer Weiterführung der Liegenschaften in der momentanen Form ab. Alle Mietverträge würden daher -2-