Aufgrund der von der Totalunternehmerin erstellten Bulletins sind Lärmimmissionen für die Dauer von 28 Wochen festgehalten, während acht Wochen gar erhebliche. Allein schon gestützt darauf ist klar, dass das Mietobjekt während insgesamt rund zwei Monaten nicht für eine Büronutzung taugte. In der - 20 -