Im Eingangsbereich wurde die Decke grossflächig geöffnet, um eine repräsentativere Wirkung des Gebäudes zu erzielen. Ab Anfang 2014 bis zur Kündigung am 18. August 2014 herrschte Baulärm. Zwar sind die von der Klägerin behaupteten Messungen der M. AG, welche zwischen 89 und 94 Dezibel ergeben haben sollen, was einer 6- bis 8-facher Belastung im Vergleich zum Grenzwert der SUVA für eine Bürotätigkeit von 65 Dezibel entspräche, nicht in einem Beweisverfahren verifiziert worden. Aufgrund der von der Totalunternehmerin erstellten Bulletins sind Lärmimmissionen für die Dauer von 28 Wochen festgehalten, während acht Wochen gar erhebliche.