zelnen Immissionen während der ganzen Bauzeit aufzulisten (Urteil des Mietgerichts Zürich vom 16. Dezember 1998, publ. in: ZMP 1/97 Nr. 3 und MRA 3/97 S. 139 ff.). Bei länger dauernden Arbeiten sind Lärmimmissionen unterschiedlich intensiv, und es ist nicht möglich, die Beeinträchtigung Tag für Tag genau auszuweisen (Urteil des Mietgerichts Zürich vom 10. Dezember 1999, publ. in: MRA 2/2000 S. 285). Umgekehrt trifft nicht nur die Klägerin die Substantiierungslast.