4.4.1. Die Parteien haben vorab unterschiedliche Ansichten zu den Anforderungen, denen das vorliegende Mietobjekt gemäss dem vertraglichen Gebrauchszweck zu genügen hatte. Dabei ist nicht strittig, dass die gemieteten Räume als Büro-, Archiv- und Lagerräume vermietet worden sind, wie sich dies auch aus dem Mietvertrag vom 24. August 2007 ergibt. Eine spätere Änderung des Verwendungszwecks wird von keiner Seite behauptet.