Wenn es ihr nur um die Schaffung der Voraussetzungen für eine ausserordentliche Kündigung nach Art. 259b lit. a OR gegangen wäre, hätte sie nicht monatelang damit zugewartet und während dieser Zeit den Mietzins weiterhin bezahlt, und zwar obwohl spätestens ab März 2014 mit erheblichen Immissionen verbundene Arbeiten stattfanden (dazu später). Im Gegenteil zeigt das - 13 -