Gemäss E-Mail eines Mitarbeiters der Klägerin an die Beklagte vom 6. Februar 2014 wurden ab 4. Februar 2014 Bauarbeiten im Bereich Klägerin, 3. OG, lanciert. Im Lichte dieser Dokumente ist erstellt, dass die Installation der Baustelle im Januar 2014 stattfand und in der Folge zeitnah mit den eigentlichen Bauarbeiten, ebenfalls im Januar, begonnen wurde. 4.3. Vorab ist sodann weiter auf das von der Klägerin – wenn auch eher im Sinne eines "ceterum censeo …" – vorgetragene Argument einzugehen, schon ihre or- - 12 -