Dafür sind die Umstände des Einzelfalls von Bedeutung. Kann der Mieter die Sache nach einer umfassenden Erneuerung oder Änderungen noch eine längere Zeit nutzen und so in den Genuss der Vorteile gelangen, so kann eine ausgesprochene Kündigung die Zulässigkeit der Arbeiten nicht hindern – sofern sie dem Mieter denn im Lichte der weiteren Kriterien zugemutet werden können. Massgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entscheids.