Den bestehenden Interessengegensätzen lässt sich am ehesten mit einer Interpretation der negativen Voraussetzung einer fehlenden Kündigung anhand des Gesetzeszwecks Rechnung tragen (teleologisches Element). Wie HIGI zutreffend bemerkt, lassen sich den Materialien – abgesehen von der schon erwähnten Passage in der Botschaft, wonach der Mieter nicht nur die Unannehmlichkeiten der Arbeiten erdulden, sondern auch in den Genuss der Vorteile gelangen soll – keine Hinweise über die genauen Absichten des Gesetzgebers entnehmen (ZK- HIGI, Art. 260 OR N 51; Amtl. Bull. SR, 7.6.1988, S. 156; Amtl. Bull. NR, - 10 -