Vor allem soll das Kündigungsrecht nicht Erneuerungen oder Änderungen des Vermieters erleichtern, sondern dem Mieter die Suche nach einer Ersatzlösung. Denn der Mieter wird umso eher eine Ersatzlösung finden, je leichter er das bestehende Vertragsverhältnis auflösen kann. Das Kündigungsrecht darf aber nicht als Argument dafür dienen, Erneuerungen und Änderungen zu erleichtern und damit letztlich die vom Gesetz beabsichtigte Milderung der Härte zu unterminieren.