Auch die Auffassungen zur Rechtslage bei befristeten Mietverhältnissen nach Art. 255 OR und – als Spezialfall derselben – der Mieterstreckung nach Art. 272 ff. OR gehen auseinander. HIGI erachtet bei befristeten Mietverhältnissen die negative Voraussetzung der fehlenden Kündigung -8-