In diesem Sinne dient das Recht zur fristlosen Kündigung ähnlich wie die Mietzinsminderung der Wiederherstellung des aus den Fugen geratenen Vertragsgleichgewichts, indem der Mieter nicht zur Fortführung der Dauerbeziehung soll gezwungen werden können, soweit wesentliche Elemente der Gegenleistung nicht erbracht werden. Schon aus dem klaren -5-