1.1. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 kündigte die Klägerin den Mietvertrag ordentlich auf den 31. März 2018. Als Begründung gab sie verringerten Platzbedarf aufgrund von Umstrukturierungsmassnahmen an. In deren Rahmen hatte sie ihre Geschäftstätigkeit zumindest im Kern in die Räume des "Z-L II" verlegt. In der Kündigung führte sie an, sie benötige die Räume im Z-L I nicht mehr, da alle verbliebenen Mitarbeitenden in den Räumlichkeiten des Z-L II Platz fänden. Sie sei bereit, über eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts zu sprechen.