Vertrag für die Klägerin, ihre Tochtergesellschaft. (…) Mit Nachtrag vom 17. Juli 2008 erfolgte eine auf den 1. April 2008 zurück wirkende Vertragsübertragung auf die Klägerin. Parallel zum hier interessierenden Mietverhältnis nutzte und nutzt die Klägerin auch Räume in der Nachbarliegenschaft, genannt "Z-L II". Per 1. Februar 2009 wurde die Liegenschaft der Beklagten verkauft.