Der Kläger liess aber durch seinen Rechtsvertreter am 25. Oktober 2016 das Angebot erneuern, ohne dass die Beklagten sich zu einer Annahme bereit fanden. Unbestrittenermassen forderte ihr Rechtsvertreter denjenigen des Klägers vor Ablauf der Frist auf, demselben eine Verschiebung des Wohnungstauschs um eine Erstreckungsdauer schmackhaft zu machen, und - 27 -