Zudem hätten sich die Umzugskosten stark verkleinert, da der gesamte Strassentransport weggefallen wäre. Und schliesslich wäre der Bezug der kleineren Wohnung zu spürbar günstigeren Konditionen den Beklagten gerade auch deshalb entgegen gekommen, weil sich ihre finanziellen Verhältnisse nach ihren (allerdings in keiner Weise belegten) Angaben in den Wochen vor der heutigen Verhandlung verschlechtert haben sollen.