Wer eine taugliche Ersatzlösung an solchen Kleinigkeiten scheitern lässt, bemüht sich nicht ernsthaft um Ersatz für eine gekündigte Wohnung. Das vorliegende Ersatzangebot hätte im Übrigen für die Beklagten im Vergleich zum Mietobjekt auch Vorteile gehabt, auch geldwerte: Es ist allgemein bekannt, dass Wohnungen in einer höheren Etage sich einer grösseren Beliebtheit erfreuen, etwa wegen der Aussicht oder auch mit Rücksicht auf das (allerdings nicht rational begründbare) Bedürfnis nach Sicherheit. Ein etwas höherer Quadratmeterpreis liess sich schon deshalb rechtfertigen. Zudem hätten sich die Umzugskosten stark verkleinert, da der gesamte Strassentransport weggefallen wäre.