Einschränkend wirkt sich allerdings das Ersatzangebot aus, welches der Kläger den Beklagten gegen Ende des vorliegenden Verfahrens unterbreitete: Als die ehemalige Wohnung des Mieters HN überraschend vom Nachfolger MN (…) per 31. Oktober 2016 zurückgegeben wurde, war der Kläger bereit, sie den Beklagten für Fr. 2'060.– pro Monat zu vermieten. Zugleich bot er eine Konventionalstrafe von Fr. 20'000.– für den Fall an, dass er die Wohnung im 1. Obergeschoss nicht beziehe. Beim Ersatzobjekt handelt es sich zwar um eine kleinere Wohnung. Die - 24 -