Die wichtigsten Einvernahmen fanden dabei bis Mai 2016 statt. Danach war für sie allerdings absehbar, dass sie es mit ihrem Standpunkt schwer haben würden. Für die Zeit davor lässt die Ausgangslage bei der Anfechtung allerdings ihre bestenfalls halbherzige Ersatzsuche im Lichte der zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung als verständlich erscheinen. Dass sie zudem als Eltern ihr Kinder auf einen Wechsel auch vorbereiten müssen, lässt sich nicht leugnen. Beides ist als Härte im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren. 3.3.5. Angebot eines Ersatzobjektes