3.3.3.3. Bereits festgehalten wurde, dass die Beklagten in der Lage sind, Mietobjekte zu einem monatlichen Mietzins von mehr als Fr. 3'000.– zu finanzieren, wodurch ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt als gut zu betrachten sind. Wie ausgeführt, ist eine starke Quartierverbundenheit der Beklagten zu verneinen, weshalb sie ihre Suchbemühungen auf die gesamte Stadt Zürich auszudehnen haben. Ihrer Dokumentation lässt sich entnehmen, dass sie sich ab 10. Februar 2015 auf drei Wohnungen schriftlich beworben sowie um Genossenschaftswohnungen bemüht haben und dass sie auf homegate.ch nach geeigneten Objekten gesucht haben.