Ohnehin ist aber den Suchbemühungen der Beklagten zu entnehmen, dass ein monatlicher Mietzins von Fr. 3'450.– für ein Ersatzobjekt aufgewendet werden kann. Selbst noch ihre (ebenfalls unbelegten) Suchbemühungen, die sie im Rahmen der Schlussvorträge behaupten liessen, liegen angeblich auch im Bereich von Wohnungen, die teils um, teils gar über Fr. 3'000.– pro Monat gekostet hätten.