Bei der Wohnraummiete hat sich in der Praxis die Faustregel entwickelt, dass nicht mehr als ein Drittel bis ein Viertel des monatlichen Nettoeinkommens für den Mietzins aufgewendet werden soll, damit auf lange Sicht keine finanziellen Schwierigkeiten entstehen. Der entsprechende Betrag bildet auch die Grenze des Mietzinses für ein Ersatzobjekt.