seither wiederholt bestätigt, s. etwa Urteil des Bundesgerichts 4A_454/2012 vom 10. Oktober 2012 E. 3.4). Im zuletzt zitierten Urteil hat das Bundesgericht aber auch klargestellt, dass die Bemühungen intensiviert werden müssen, nachdem ein erstinstanzliches Gericht zum Schluss gekommen ist, die Kündigung sei gültig. - 20 - 3.3. Härte für die Beklagten 3.3.1. Orts- und Quartierverbundenheit; familiäre und persönliche Verhältnisse (…)