Ein nicht unwesentlicher Nebenpunkt ist schliesslich, dass alle Befragten, auch die ihm nicht wohlgesinnten, dem Kläger letztlich ein gesetzeskonformes Verhalten und auch Empathie attestierten. Selbst der PN berichtete davon, der Kläger habe sich bei ihm erkundigt, wo er nach der Kündigung eine Wohnung gefunden habe, und ihn gefragt, wieso er nicht im Kreis x geblieben sei. Der Zeuge SN sagte, der Kläger sei ob der vorzeitigen Sachrückgabe am 4. Oktober 2004 wahrscheinlich etwas verärgert gewesen, denn wenn er früher davon gewusst hätte, hätte er PN nicht kündigen müssen. Dennoch gab es nicht etwa Anstände in Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückgabe der Wohnung durch SN: