Sehr plausibel sind daher auch die Angaben des Klägers zu den Überlegungen, die er sich damals gemacht habe, als er plötzlich mit zwei leerstehenden Wohnungen konfrontiert gewesen sei: Eigentlich hätte ihm PNs Wohnung besser gefallen, aber der bessere Zustand der Wohnung SNs im 1. Obergeschoss habe ihn dann dazu veranlasst, diese zu beziehen und PNs zu renovieren. Auch in diesem Punkt stimmen die Angaben des Klägers mit den Angaben von SN, PN und HN überein, sagte SN doch, seine Wohnung sei beim Auszug in einem guten Zustand gewesen, während PN sagte, dass er in seinen Räumlichkeiten schon seit 25 Jahren und damit zu Zeiten ge-